die Bearbeitung von notleidenden und titulierten Forderungen, ggf. auch Forderungsmanagement
die schriftliche und wenn nötig telefonische Korrespondenz mit Schuldnern, Rechtsanwälten, Gerichten, Gerichtsvollziehern sowie der Mandantschaft und sonstigen Beteiligten
die Bearbeitung von Eingangspost (ggf. sachliche Kontrolle von Gebühren und Kostenrechnungen)
das Treffen von Zahlungsvereinbarungen in Anlehnung an den Kompetenzrahmen
regelmäßige Dokumentation und Überwachung der getroffenen Zahlungsvereinbarung im Inkassosystem
die Verfügung über eingeschränkte Befugnisse, von Standardverfahren abzuweichen
die Bearbeitung von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplänen innerhalb des vorgegebenen Kompetenzrahmens